Grund- und Einleitungsgebühr (Auszug aus der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsberg i.Bay. vom 18.05.2015)
Die Grundgebühr wird nach den verwendeten Wasserzählern berechnet. Sie beträgt pro Wasserzähler 8,00 €/Monat.
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,10 € pro Kubikmeter Abwasser.
Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 5 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. Die monatliche Grundgebühr je geeichtem Wasserzähler beträgt 1,00 €/Monat.
Nähere Information in der unten aufgeführten Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsberg i.Bay. vom 18.05.2015 sowie der 1. Änderung 2018