
Die Dorferneuerung Hellingen 2 wurde im Jahr 2025 durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken angeordnet. Die Teilnehmer der Dorferneuerung (Eigentümer oder Erbbauberechtigte der im Verfahrensgebiet liegenden Grundstücke) wählten daher am 30. September 2025 ihre Vertreter für den Vorstand.