Am Donnerstag, 27.06.2019, ist dem Ersten Bürgermeister Claus Bittenbrünn in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen, Herrn Albert Füracker, überreicht worden.
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Königsberg i.Bay. die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Königsberg i.Bay. wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.05.2018 beabsichtigt die Stadt Königsberg i.Bay. einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Die Frist zur Angebotsabgabe wird wie folgt verlängert: Die Angebote sind bis zum 12.01.2018, 11:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 10.10.2017 genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen.
Die Stadt Königsberg i.Bay. gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Freitag den 08.12.2017, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Königsberg i.Bay.) ein Angebot einzureichen.
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Königsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:
Die Stadt Königsberg bittet daher, bis spätestens 15.11.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: