Aufgrund der derzeitigen hohen Nachfrage an Brennholz und der Eichenprachtkäferkalamität, werden nur noch gemischte Hartholzpolter verkauft (EI/BU/ES), ebenso sind alle Stärkeklassen in den Poltern enthalten und es wird nicht mehr sortiert.
Brennholzbestellungen für den Herbst/Winter sind bitte per E-Mail mit Name, Adresse und Menge an foerster@koenigsberg.de richten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft zur Reinigung der öffentlichen Toiletten im Rathaus am Wochenende. Vergütet werden auf Mini-Job-Basis 12,41 € pro Stunde.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Tobias Mäder unter 09525/9222-19 oder t.maeder@koenigsberg.de
Die Auswertungen der Geschwindigkeitsmesseungen in Römershofen, Hofstetten und der Regiomontanusstraße zur Einsicht finden sie in den beigefügten PDFs.
Ihre Meinung zählt: Gestalten Sie die Zukunft Ihrer Region mit!
Welche Veränderungen wünschen Sie sich in Ihrer Region? Haben Sie Verbesserungsideen? Nehmen Sie an unserer Online-Umfrage teil und erzählen Sie uns in unserer Ideenkarte von Ihren Vorstellungen! Gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv mit!
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Stadt Königsberg i.Bay. und ihren Stadtteilen unterliegt der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 20.11.2020
Personen, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, das Tier – soweit noch nicht geschehen - unverzüglich im Steueramt, Zimmer Nr. 24, anzumelden.
Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Die Stadt Königsberg i.Bay. hat mit Bescheid vom 15. 02. 2024 die Wasser- und Abwassergebühren, die im Kalenderjahr 2024 zur Zahlung fällig sind, festgesetzt. Der Bescheid geht den betroffenen Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zu. Die Zahlungen werden an folgenden Terminen fällig: 18.03.2024
15.05.2024
15.08.2024
15.11.2024
Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungsraten
entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen
Steuerbescheid. Die 1. Vorauszahlungsrate ist
am 15.02.2024 zur Zahlung fällig.
Die weiteren Zahlungen sind an den folgenden
Terminen fällig: 15.05.2024
15.08.2024
15.11.2024
Alle Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die nächsten Termine für die Fälligkeit der Grundsteuer nicht mehr einzeln mitgeteilt werden.
Die Zahlungen werden an den folgenden Terminen fällig: 15.05.2024
15.08.2024
15.11.2024.
Zur Ihrer Erleichterung besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer mit Hilfe eines von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandates einziehen zu lassen.
Die Mehrheit der Menschen möchte auch im Alter selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben. Um dies zu ermöglichen, benötigt es häufig nur kleinere Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel zur Unterstützung. Dazu gehören beispielsweise der Bau von barrierefreien Zugängen, das Anbringen von Haltegriffen in Bad und WC sowie die Anpassung der Küche an die jeweiligen Bedürfnisse. Maßnahmen wie diese vermitteln Sicherheit und ermöglichen eine möglichst selbstständige Bewältigung des Alltags.