In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Alte Passbilder können Sie als Andenken aufbewahren oder – sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell – für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden.
Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Ausstattung verfügt das Passamt der Stadt Königsberg i.Bay. noch nicht über das nötige Aufnahmegerät für Lichtbilder. Es erfolgt eine gesonderte Information, ab wann die Aufnahme von Bildern vor Ort in Königsberg möglich ist. Solange dies noch nicht der Fall ist, können noch Fotos in Papierform angenommen und auf herkömmlichen Weg eingescannt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zu den digitalen Passfotos finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern.
Bestimmte Fotografen und die Drogeriekette dm sind an die sichere Cloud angebunden und bieten weiterhin die Aufnahme von Fotos an, näheres entnehmen Sie den untenstehenden Links.